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Gefängnisstrafe wegen Megafon-Durchsage – die Folgen

Andreas Szabó 4

Das Amtsgericht Dresden hat am 16. Januar 2013 einen 36-jährigen Berliner zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt – ohne Bewährung. Tim H. soll bei den Demonstrationen am 19. Februar 2011 zum Durchbruch einer Polizeikette aufgerufen haben. Vorwurf: Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung. Das Urteil sorgt für mächtig Wirbel! Ich sammele hier Reaktionen, Einschätzungen und Hintergrundinformationen zu dem Vorfall und den medialen Begleiterscheinungen.

Hier gibt es einen kurzen Ausschnitt des Vorfalles zu sehen (Quelle: Youtube/ARD Tagesschau):

Angesichts dieser Bilder von “Durchfließen einer Polizeikette” zu sprechen, wie u.a. in einem Beitrag im Zeitblog Störungsmelder, ist mehr als ein Euphemismus.

Kritik an Richter & Medien
Die sächsische Justiz steht unter heftiger Kritik, Von einem RECHTSstaat, & sächsischen Verhältnissen ist da die Rede. Auch der zuständige Richter wird bei Facebook, in Kommentaren, Blogbeiträgen und Pressemitteilungen scharf kritisiert. Zudem wird auch die mediale Berichterstattung angegriffen.

Unter dem aktuellen Artikel der Sächsischen Zeitung zu dem Urteil sammelte sich viel Kritik, nicht nur an dem Urteil selbst, sondern auch an der Berichterstattung des langjährigen Gerichts- und Polizeireporters der SZ.

SZ-Autor reagiert
Bemerkenswert dabei: die ausführliche Antwort des Autors auf eine Anfrage eines Lesers, die in den Kommentaren gepostet wurde (Timo 18.01.2013,12:54 Uhr). In meinen Augen erklärt der Kollege sehr ausführlich und schlüssig die Hintergründe zum Urteil und warum er dieses so in seinem Artikel abgebildet hat, er schreibt u.a.:

“Die SZ hat an allen vier Sitzungstagen über den Prozess berichtet. […]Eine Gleichsetzung von Gewalttaten wie hier mit anderen Demonstranten, die friedlich blockiert haben und deshalb ebenfalls strafrechtlich verfolgt wurden, ist problematisch.[…]Wen man die Justiz hätte kritisieren wollen, dann dass der Prozess gegen Tim H. nicht schon Ende 2011 stattfand. Die Anklage stammt vom November 2011.

Dialog auf Augenhöhe
Wenn die SZ diesen Umgang auf sz-online zur Regel macht, mit den Usern in direkten Kontakt tritt, Hintergründe möglicherweise sogar in Folgeartikel erläutert und transparent macht, dann ist das in meinen Augen ein großer, wichtiger und richtiger Schritt. So sollten alle Medien im Netz kommunizieren!

Weitere Entwicklung im Fall Tim H. – Berufung

Der Anwalt des verurteilten 36-jährigen, Rechtsanwalt Sven Richwin, teilte auf meine Anfrage hin mit: Man werde definitiv in Berufung gehen. Auch die Staatsanwalt wolle in Berufung gehen. Sven Richwin geht nicht davon aus, dass ein Urteil zu einer Haftstrafe ohne Bewährung rechtskräftig wird und sein Mandat die Haftstrafe antreten muss.

  1. Wird die mediale Berichterstattung nur in dem aufgezeigtem Beispiel angegriffen, oder gibt es weitere Beispiele?

  2. Medienschelte habe ich aktuell nur dort gefunden. Justizschelte dagegen in deutlich größerem Ausmaß in den Kommentaren einiger Blogs.

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