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Dokumentation – Urteilsbegründung im Fall Tim H

Andreas Szabó 7

22 Monate Gefängnis – ohne Bewährung. Dazu war Tim H. im Januar 2013 wegen der Ausschreitungen am 19. Februar 2011 verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Siehe SZ und hier im Blog) Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Zur Dokumentation veröffentliche ich hier die Urteilsbegründung im Fall Tim H.

Der Anwalt von Tim H., Sven Richwin, teilte mir dazu per E-Mail mit:

Erstaunlich ist, dass sich aus der Urteilsbegründung überhaupt nicht ergibt, was mein Mandant nun konkret gesagt haben soll. Auch die Ausführungen zum “besonders schweren Fall” erschöpfen sich in der Unterstellung eines gemeinsamen “Plans” mit Gewalttätern ohne dies konkreter zu belegen. Etwas verkürzt wirft das Gericht hier zudem den vermeintlichen “Aufruf zum Durchbrechen” mit einer Beleidigung zusammen, die wesentlich später und vor allem auch bereits hinter der Polizeisperre erfolgt sein soll. Von dem Hauptbelastungszeugen, dem Anwohner H. ist nach dessen Entlastungsaussage für den Angeklagten kaum noch die Rede, obwohl er fast die Hälfte der Anklageschrift ausmachte.

Insgesamt scheint es, als ob das Gericht sein -ziemlich knapp geratenes Urteil- selbst nicht besonders ernst nimmt.

Ein Termin für das Berufungsverfahren steht noch nicht fest, nachdem Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben.

Am 19. März beginnt in Dresden zunächst der Prozess gegen den Jenaer Stadtpfarrer König, der sich gegen einen vergleichbaren Vorwurf wie Tim H. verteidigen muss.

  1. […] des Gerichts nachzulesen ist, dass dem Angeklagten weder eine Beleidigung noch eine konkrete Tatbeteiligung oder begangene Körperverletzung nachgewiesen werden konnte. Der ganze Prozess hatte sich auf eine angebliche Megafondurchsage des Angeklagten am 19. Februar […]

  2. DDer DDer

    Danke für das Urteil! Gibt es eigentlich schon Termine für die Berufungsverhandlung?

  3. Im Dezember wird verhandelt, genauen Termin reiche ich gerne nach.

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