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Wird Gefängnisstrafe für Megafondurchsagen gekippt?

Andreas Szabó 1

Zuletzt aktualisiert am 12. November 2014

Die Polizei richtete am 19.02.2011 in der Dresdner Südvorstadt umfangreiche Sperrungen ein. Eine Polizeikette wurde dabei gewaltsam durchbrochen.
Die Polizei richtete am 19.02.2011 in der Dresdner Südvorstadt umfangreiche Sperrungen ein.
Tim H. war im Januar 2013 vom Dresdner Amtsgericht zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden – ohne Bewährung! Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Berliner Mitarbeiter der Linkspartei bei den Demonstrationen am 19. Februar 2011 in Dresden, den gewalttätigen Durchbruch von Polizeiketten mit einem Megafon koordiniert hatte. Mehr zum damaligen Urteil hier und hier. Die schriftliche Urteilsbegründung gibt es hier (PDF).

Berufung am 08. Dezember am Landgericht

Jetzt steht der Termin für die Berufungsverhandlung fest und unmittelbar bevor: ab dem 08. Dezember 2014 (09.00 Uhr) wird der Fall am Landgericht Dresden (Lothringer Straße 1, 01069 Dresden) neu aufgerollt. Der Saal steht noch nicht fest.

Gericht lässt sich viel Zeit

Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Verteidigung waren in Berufung gegangen. Das Gericht ließ sich nun aber erneut viel Zeit, den Prozess wieder anzugehen. Zur Erinnerung: die gewalttätigen Ausschreitungen bei den Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch in der Dresdner Südvorstadt ereigneten sich am 19.02.2011 – das Urteil in erster Instanz fiel erst knapp zwei Jahre später am 19.01.2013. Nun sind wieder fast zwei Jahre ins Land gegangen. Allein schon diese lange Verfahrensdauer lässt vermuten, dass eine Haftstrafe nun wohl kein Thema mehr sein kann.

Mehrere Verfahren eingestellt

Des Weiteren ist die sächsische Justiz offenbar von ihrem hartem Kurs zur Verfolgung von Blockieren und Gegendemonstranten abgerückt (vgl. SZ). So wurde zuletzt das Verfahren gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König gegen eine Zahlung von 3.000 Euro eingestellt, das Verfahren ging bundesweit durch die Presse. Ebenfalls beendet ist das Verfahren gegen Daniel H. Er war als erster mutmaßlicher Blockierer vor Gericht gestanden, nach langem juristischem Tauziehen wurde das Verfahren kürzlich eingestellt.

Auch diese Entwicklungen legen nahe, dass auch im Fall Tim H. die Karten neu gemischt werden. Der Anwalt von Tim H., Sven Richwin, teilte mir dazu per E-Mail mit, dass derzeit von Seiten der Verteidigung noch keine Stellungnahmen dazu erfolgen. Im März 2013 hatte Richwin sich hier im Blog zum Fall geäußert.

Mehr zum Urteil vom Januar 2013 und der medialen Debatte hier.
Die vollständige Urteilsbegründung hatte ich damals hier veröffentlicht.

  1. DDer DDer

    Danke für die Termine!

    In dem SZ-Artikel sind übrigens zwei Sachen falsch: “Die Kosten trägt die Staatskasse, entschied der Richter, die Auslagen für die Verteidigung habe H. jedoch selbst zu tragen.” Da Frau Pietrzyk als Pflichtverteidigerin tätig war, fällt zumindest die Pflichtverteidigervergütung auch zu den Verfahrenskosten und wird von der Staatskasse bezahlt. Außerdem lautete das Urteil vom Dezember 2011 auf 300 Euro Strafe.

    Trotzdem kann diese und auch die Einstellung gegen Lothar und Terra hoffentlich als Tendenz gesehen werden, dass die Verhandlung am LG anders ablaufen wird als der erste Prozess gegen Tim. Ich bin gespannt…

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