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Verlag verklagt erfolgreich Pressestelle von Kommune – und nun?

Andreas Szabó 0

Es ist ein presserechtlich interessantes Urteil, das immense Auswirkungen auf die Arbeit von kommunalen/staatlichen Pressestellen in Deutschland haben könnte. Die Stadt Dortmund muss ihre Onlineberichterstattung einschränken. Im konkreten Fall ging es um eine zivilrechtliche Klage der „Ruhr Nachrichten“ gegen die Stadt Dortmund mit ihrem Portal dortmund.de. Auch unter sächsischen Medienmachern hat sich dazu einen Tag nach dem Urteil bei Twitter eine muntere Diskussion entspannt.

Ein kleiner Überblick zum Urteil und den verschiedenen Lesarten:

Die Ausgangslage – Behörden dürfen nicht presseähnlich arbeiten

Der Lensing-Wolff-Verlag (Herausgeber der “Ruhr Nachrichten”) berief sich bei seiner Klage auf das Grundgesetz und die darin vorgeschriebene staatsferne der Presse. Das Gericht wertete daraufhin an einem zufällig ausgewählten Tag die Onlineberichte von dortmund.de aus und bemängelte zum Beispiel einen Beitrag der Stadtverwaltung zur Meisterfeier des Fußballvereins BVB. Die Richter beriefen sich auch auf ein BGH-Urteil von 2018. Damals wurde bereits einem Verlag bei einer Klage gegen ein allzu journalistisch gestaltetes Amtsblatt Recht gegeben. Diese Lesart wurde nun mit dem aktuellen Urteil auch in Sachen Onlineberichterstattung bestätigt. Für die Kommune ist noch der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen.

Konsequenz auch für weitere Kommunen, Ministerien und andere staatlichen Behörden?

Offen ist, ob sich dieses Urteil bundesweit durchschlägt oder weitere Verlage die Konfrontationen mit Pressestellen und Behörden suchen, um sich eine vermeintliche oder auch reale Exklusivität in der lokalen und regionalen Berichterstattung zu sichern. Und man kann das natürlich weiterdenken: Die Websites von Behörden sind das eine. Wie verhält es sich mit Video-Angeboten, Podcasts, Blogs und Auftritten in Social Media, die mancherorts bereits auch presseähnlich oder sogar besser bespielt werden? Gilt auch hier der Grundsatz, dass staatliche Pressestellen zwar informieren dürfen aber nicht in ein Konkurrenzverhältnis zur Presse treten dürfen?

Debatte bei Twitter zeigt verschiedene Dimensionen und Probleme der Thematik

Ich selbst als ehemaliger Vertreter der privatwirtschaftlichen Presse war und bin bisher der Auffassung, dass die unabhängige Berichterstattung auch in die Hand unabhängiger Journalisten gehört.

Klar – auch Verlage und Medienhäuser unterliegen wirtschaftlichen Zwängen, aber das ist ein anderes Thema.

Beispiel das Blog des sächsischen Kultusministeriums: extrem gut gemacht, viele Inhalte, nutzwertig, erklärend. Das liefern Medienhäuser in der Tiefe heute kaum noch. Aber klar ist: Absender ist eine staatliche Behörde – unabhängig ist das nicht.

Peter Stawowy vom Flurfunk (Transparenzhinweis: für den ich immer mal wieder Texte verfasse), entgegnet im konkreten Dortmunder Fall: “Wenn es so leicht ist für eine Stadtverwaltung, einer Zeitung die Butter vom Brot zu nehmen, macht vielleicht einfach das Zeitungshaus was falsch?” Und er schreibt weiter:

Kommen Medien ihrem Bildungsauftrag unzureichend nach?

Einen weiteren Aspekt bringt das sächsische Kultusministerium ein. Die Kollegen der Pressestelle fragen, wer die Bürger in eine mündige Lage versetzen solle, wenn Medien ihrem Bildungsauftrag unzureichend nachkämen (Frage in die Runde – tun sie das?):

“Neutrale Berichterstattungsinstanz”

Journalist Lars Radau aus dem Vorstand des DJV-Sachsen bringt den wichtigen Einwand: “Mir ist wichtig: Es muss nach wie vor eine neutrale Berichterstattungsinstanz geben. Das sind Verwaltungen etc. eben genau nicht.” Er lenkt den Fokus zudem auf einen möglichen Ausweg in diesem Spannungsvehältnis >>unabhängiger Journalismus -> Wirtschaftlichkeit -> geschrumpfte Redaktionen -> aufgebohrte Pressestellen: Stiftungsfinanzierte Modelle!

Die Debatte um stiftungsfinanzierte Modelle läuft schon seit einigen Jahren. Die Stiftungs- und Spendenfinanzierte Plattform www.correctiv.org zeigt, dass es funktionieren kann. Dazu auch zwei weiterführende Links:

Wie ist Eure und Ihre Meinung? Sollten behördliche Pressestellen eine Grenze ziehen müssen bei ihrer Arbeit? Müssten Stiftungs- oder Spendenmodelle gerade auch im lokalen und regionalen stärker zum Tragen kommen? Diskutiert mit – in den Kommentaren oder drüben bei Twitter.

Update: Martin Strunden aus dem sächsischen Innenministerium bringt es so auf den Punkt: