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Kinderfotos in Social Media – Was Öffentlichkeitsarbeit und Social Media Manager beachten sollten

Andreas Szabó 0

Kinderfotos in Social Media posten? Wie sollte man als Verein, als Unternehmen, als Behörde oder als Kinder- und Jugendeinrichtung, als Kita, als Schule, als Hort, als Schulsozialarbeiter oder Berufsberater mit dem Thema Fotos und Videos in Social Media umgehen? Diese Frage erreicht mich immer mal wieder im Arbeitsalltag.

Kinderfotos in Social Media nicht nur DSGVO-Thema

Wichtig: Ich bin kein Jurist, kann deswegen hier keine rechtliche Auskunft geben. Möchte aber aus eigener jahrelanger Social Media-Erfahrung folgende Hinweise, für alle Deine Überlegungen in Deiner Einrichtung mit auf den Weg geben.

Wichtig: bei dem Thema ist nicht nur die DSGVO relevant. Wir sprechen hier über das Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht ABER auch über das Thema Jugendschutz.

8 Überlegungen zu Fotos mit Kindern im Social Web

Grundsätzlich gilt für Kinderfotos:

1.) nur mit Einverständnis aller Sorgeberechtigten und des Kindes!

2.) Auch Fotos mit Kindern, die nur von hinten oder angeschnitten ohne Kopf gezeigt werden, sind für ihr Umfeld anhand von Kleidung/Haaren etc. identifizierbar -> Genehmigung notwendig.

3.) Im Sinne der Datensparsamkeit und des Schutzes des Kindeswohl würde ich mich, auch als ÖA/Social-Beauftragter, immer zuerst Fragen: muss ich die Kinder sehen, um das Thema/Anliegen zu transportieren?

4.) Es gibt unzählige Möglichkeiten, Bildausschnitt oder Bildinhalt so auszuwählen, Kinder nicht zeigen zu müssen.

5.) Was machst Du, wenn dem Kind in 2-3 oder 5-6 Jahren das Thema/Foto peinlich ist? Was einmal im Web/Social Web unterwegs war, ist nicht mehr zurückzudrehen.

6.) Kinderfotos, insbesondere sommerliche Motive oder beim Baden/Wasserspielen, landen leider auch in Kreisen, die das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder betreffen. Entsprechende Fotosammlungen werden dann u.a. über das Dark Web getauscht.

7.) Wir haben im KiJu-Bereich grundsätzlich den Schutz unserer Klienten zu beachten und zu wahren. Andrerseits wollen wir die Teilhabe am digitalen Leben ermöglichen.

Wenn wir von Social Media reden: vielleicht lassen sich geschützte Kanäle bespielen (privater Instagram-Account, private sichere Messengergruppen (Signal), die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind? Solche Projekte könnten auch medienpädagogisch begleitet werden.

8.) Ich empfehle allen Einrichtungen, die Social Media Kanäle betreiben, auf Kinderbilder weitgehend zu verzichten.

Ausnahmen wann Kinder in Social Media gezeigt werden

Die wenigen Ausnahmen betreffen meist große Feste/Grundsteinlegungen/öffentliche Auftritte o.ä. – wo auch die Presse geladen ist und nur Gruppenbilder angefertigt werden. Aber auch in diesem Fall muss von allen Sorgeberechtigten die Einverständniserklärung vorliegen. Darauf muss konkret formuliert sein, zu welchem Zweck für welche Veröffentlichungsarten die Fotos angefertigt werden.

Für eine detaillierte Beratung, empfehle ich, in jedem Fall deinen Datenschutzbeauftragten, ebenso aber auch Jugendschutzbeauftragte und Juristen ins Boot zu holen, um eine grundsätzliche Regelung zu finden.

Abschließend: im Zweifel lieber ein Foto weglassen! Was einmal im Netz ist, bleibt im Netz!

Wenn Du Dich und Dein Team in Social Media weiterbilden willst, melde Dich gerne für einen Social Media Workshop in Dresden. Auch Online-Weiterbildungen sind möglich.