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Musik in Social Media Videos: DIESEN Fehler machen sehr viele Unternehmen und Influencer

Andreas Szabó 0

Popmusik und Trending Musik in Social Media Videos bei Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube darf NUR privat genutzt werden.

Diesen Fehler macht fast jedes Unternehmen in Social Media. Und: der kann richtig teuer werden. Das gilt genauso für Influencer oder Kleinunternehmer:

Die Nutzung der Trending Sounds und Pop-Musik-Schnippseln in Instagram Stories, Reels, TikToks oder bei YouTube und Facebook ist für gewerbliche Nutzung nicht gestattet und auch nicht lizenziert.

Auch kurze Musik-Schnippsel dürfen als Unternehmen nicht genutzt werden

1.) Popsongs/Trendsounds dürfen in Social Media nur gewerblich genutzt werden, wenn vorab die Rechte/Lizenz geklärt und eingekauft wurden.

Selbst wenn TikTok, Instagram, Facebook diese praktischen 1-60 Sekunden langen Musik-Schnippsel kostenfrei anbieten: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienste erlauben nur private Nutzung. Und dann ist auch noch das Urhberrecht zu beachten: Die Urheber der Musik bzw. ihre Labels können gewerbliche Nutzer abmahnen, Schadensersatz fordern! Das können mehrere tausend, bei größeren Marken auch mehrere zehntausend Euro pro Fall sein.

Nur weil die Musik angeboten wird, ist nicht jede Nutzung legal

2.) Aber die Musik wird mir doch angeboten…

…sagen viele:trotzdem darf diese NICHT gewerblich genutzt werden.

Ein Creator-Account bei Instagram hat beispielsweise mehr Musik zur Verfügung, als ein Unternehmensaccount. Und bei Privataccounts gibt es noch mehr Songs.

Dennoch gilt: sobald ihr eine Kooperation eingeht, Werbung macht, Geld erhaltet oder einfach euer Produkt und Angebot bewerbt, auch als Kleinunternehmer/Einzelunternehmer, müsstet ihr Songs lizenzieren.

Und was eine gewerbliche Nutzung ist, muss man sehr breit fassen. Ein Unternehmen bei Instagram ist per se gewerblich.

Lizenzierung ist für ein “lass uns mal schnell ein lustiges Video machen” viel zu aufwändig (und teuer)

3.) Lizenzierung notwendig und kompliziert

Bei den meisten Songs/Hits sind in der Regel mit mehreren Ansprechpartnern die Rechte zu klären: mit einem Label wie beispielsweise Warner Music oder Sony. Und dann ggf. auch mit Künstlern, Textern und Komponisten des Songs. Wenn wir also nicht gerade über eine großangelegte Werbekampagne reden, wo dieser Aufwand möglich und zu finanzieren ist, besteht selten eine Chance, im Alltag Popsongs oder Trending Sounds zu nutzen.

4.) Gilt auch für Influencer
Übrigens: auch Influencer und Creator sind ganz schnell in der Gefahrenzone: sobald sie gewerblich/unternehmerisch unterwegs sind oder für eine Brand ein Video aufnehmen, ist eine Lizenzierung notwendig. Selbst wenn es einen Vertrag mit einer Marke gibt: Wenn nicht klar geregelt/angegeben ist, welche Musik im Reel genutzt werden darf, besteht hier auch für den Influencer selbst ein sehr großes Risiko, wenn er ein werbliches Reel auf seinem eigenen Account veröffentlicht. Wird das Video nur bei der Brand im Account veröffentlicht, liegt dort bei der Brand das Risiko.

5.) Generell gilt: Musik nur privat nutzen!

Man muss davon ausgehgen, dass jeder Unternehmens-/Influencer/Kleinunternehmer-Account einen gewerblichen Hintergrund hat und damit lizenzpflichtige Songs NICHT einsetzen darf.

Nur private Nutzung ist durch die AGBs und die Pauschallizenzen der großen Social Networks abgedeckt.

6.) Was labert der Typ?!

Denn du jetzt denkst: typisch deutsche Angst-Mentalität, “was labert der Bro”?!

Wir haben es erst 2021 erlebt: wegen der Verwendung des Songs “Jerusalema” bei der sogenannten Jerusalema-Challenge hat ein großes deutsches Musiklabel angefangen, größere Seiten zu kontaktieren, Gebühren einzufordern. Die Polizei NRW, die den Song auch in ihrem Video genutzt hatte, musste eine ordentliche Lizenzsumme (man geht von einem mittleren vierstelligen Betrag aus) löhnen. Andere soziale Einrichtungen konnten sich nachträglich dann eine kostenfreie Genehmigung einholen, wenn sie das ganze wirklich nur für den guten Zweck eingesetzt haben.

Hinweis: bei diesem Posting handelt es sich um keine Rechtsberatung, sprecht bitte den Anwalt eures Vertrauens an. Ist wirklich wichtig!

Wenn du mehr Input zu solchen Themen wünscht und eine Schulung für dein Social Media Team benötigst, bitte kontaktiere mich. Ich biete Social Media inHouse-Schulungen und Workshops in Dresden an.