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Wie die AfD Dresden zur Lügenpresse wurde

Andreas Szabó 2

Auf einem Video ist die Beleidigung und die Handgreiflichkeit dokumentiert (Screenshot: YouTube/Streecoverage)
Auf einem Video ist die Beleidigung und die Handgreiflichkeit dokumentiert (Screenshot: YouTube/Streecoverage)
Dresden-Klotzsche, 15.10.2015: Die Initiative “Nein zum Heim” und die AfD Dresden mobilisieren etwa 1000-2000 Menschen, die gegen die Asylpolitik und die Unterbringung von Flüchtlingen in dem Stadtteil im Dresdner Norden auf die Straße gehen.

Zwei junge Dresdner Studenten, die mit dem Twitter-Account @Streetcoverage seit Monaten Demonstrationen in Dresden, Heidenau, Freital, Meißen oder Niederau journalistisch begleiten, berichten auch von dieser Demonstration. Sie dokumentieren, in einem meist sehr sachlichen und nüchternem Stil, was auf diesen Demonstrationen passiert. Dafür erhielten sie den “Preis für Zivilcourage” vom Förderkreis “Denkmal für die ermordeten Juden Europas”.

Inzwischen werden die Nachwuchsreporter, die per Smartphone live twittern, auf Demos erkannt. Dabei bleibt es allerdings nicht, auch Bedrohungen und Beleidigungen gehören für Johannes Filous und Alexej Hock inzwischen dazu. So auch passiert in Klotzsche:

“Kamera runter, du Fotze!”

Die Beiden filmen den Demonstrationszug von einer Verkehrsinsel aus. Ein vermummter Demonstrant kommt aus der Menge, fordert lautstark keine Portraitaufnahmen anzufertigen und diese zu löschen und das in drastischen Worten: “Kamera runter, du Fotze!” und “Du sollst das löschen” wird ihnen entgegen geschleudert, dann wird der Demonstrant handgreiflich, drückt die Kamera bzw. das Smartphone nach unten, alles dokumentiert auf Video.

Das räumt auch der AfD-Landtagsabgeordnete André Wendt, der als Redner und Mitorganisator an der Demo beteiligt war, in einer Pressemitteilung ein:

Seiner Forderung verlieh er Nachdruck, indem er versuchte, das Handy nach unten zu drücken. Dieser Sachverhalt wird durch Polizisten und Ordner übereinstimmend bestätigt.

Soweit so schlecht, inzwischen leider trauriger Alltag bei Demonstrationen in Sachsen. Lokale Medien wie Radio Dresden (Transparenzhinweis: mein Arbeitgeber), die Sächsische Zeitung und der MDR berichten in kurzen, nüchternen Meldungen über die Demonstration und den Zwischenfall.

Dreiste Pressemitteilung der AfD

Was dann vom AfD-Landtagsabgeordneten Wendt in der Pressemitteilung folgt, ist höchst befremdlich, dreist, verlogen und gießt weiteres Öl ins Feuer:

Wortreich erklärt sich der AfD-Politiker zunächst als Hüter der Pressefreiheit, die es zu verteidigen gilt, um in den nächsten Absätzen den Berichterstattern vorzuwerfen, auf sorgfältige Recherche zu verzichten oder ihre Quellen nicht zu nennen.

Verschiedene Medien berichten heute, dass auf der Demonstration in Klotzsche, die die AfD Dresden mit organisiert hatte, gestern Abend zwei Journalisten „bedrängt und beleidigt“ (Radio Dresden), ja „attackiert und beschimpft“ (Sächsische Zeitung) worden sein sollen. Hierzu erklärt André Wendt MdL im Namen des Dresdner Kreisvorstands:
Die Pressefreiheit ist eine Errungenschaft, die es zu verteidigen gilt und für die wir uns uneingeschränkt einsetzen. Zur Sache stellte er fest: Die Vorwürfe sind gleich in zweierlei Hinsicht haltlos.

Weiter schreibt der Landtagsabgeordnete in seiner Pressemitteilung den Studenten “publizistische” Qualität ab und dass die Pressefreiheit “von zwei Trittbrettfahrern ideologisch funktionalisiert werden sollte.” Wendt erklärt, dass sich jeder Schülerzeitungsredakteur Journalist nennen dürfe. Damit hat er sogar recht, Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung.

Der Rest ist dreist und falsch, ein starkes Stück. Die AfD entscheidet nun, wer sich journalistisch betätigen darf? “Du Fotze” ist keine Beleidigung? Das Herunterdrücken einer Kamera respektive eines Smartphones ist keine Behinderung der Pressefreiheit und kein körperlicher Übergriff?

Der Vorfall an sich mag relativ glimpflich ausgegangen sein, wohl auch, weil die Studenten daraufhin entschieden haben, die Berichterstattung vor Ort einzustellen.

Aber das Verharmlosen von Übergriffen auf Journalisten, das Verunglimpfen, das Relativieren, das Pöbeln, das Einschüchtern, das ist nicht akzeptabel. Nicht für einen Rechtsstaat, nicht für eine Demokratie.

Falsche Tatsachenbehauptungen

Abschließend richtet sich Wendt mit falschen Tatsachenbehauptungen gegen SZ und Radio Dresden, in dem er behauptet, es sei nicht mit der Polizei gesprochen oder die Quelle des Videos benannt worden. Radio Dresden nennt Streetcoverage im Bildnachweis als Urheber des Videos, verlinkt das Video, ebenso die SZ. Bei Radio Dresden schreiben wir sogar “Ansonsten gab es laut Polizei keine Vorkommnisse”.

Natürlich wurde nach der Demonstration mit der Polizei gesprochen. Natürlich wurde mit den Studenten telefoniert. Natürlich wurde die Quelle genannt. Und natürlich wurde sachlich und knapp darüber berichtet. Es mag dem Politiker nicht passen, dass nicht wortreich aus seiner Rede zitiert wurde, in der er die sofortige Schließung der Grenzen forderte. Aber dreist ist es, Beleidigungen und Handgreiflichkeiten als haltlose Vorwürfe zu bezeichnen und mangelnde Recherche vorzuwerfen.

Fotos und Videos auf Demonstrationen

Zuletzt noch ein paar allgemeine Worte zum Thema Filmen/Fotografieren auf Demonstrationen. Nach deutschem Recht und Gesetz ist es natürlich gestattet, nach § 23 Abs. 1 Pkt. 3 KunstUrhG, zu filmen und die Bilder zu veröffentlichen:

Ohne[…]Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Lesenswert sind auch die Ausführungen auf Law-Blog.de:

Abgebildet werden muss aber die Veranstaltung als solche. Dabei ist aber nicht immer die Totale zu wählen. Auch die Abbildung von Teilen der Veranstaltung (bei denen dann natürlich Personen größer und besser erfasst werden) ist möglich, wenn insgesamt der Charakter der Veranstaltung eingefangen wird.

Streiten darf man inwieweit es zulässig ist, einzelne Teilnehmer einer Veranstaltung herauszuheben.

Das Bundesverfassungsgericht ging in einem aktuellen Urteil sogar einen Schritt weiter, auch Polizisten müssen es sich gefallen lassen, von Demonstranten gefilmt zu werden, ohne dass sie einfach die Identität des Filmenden feststellen dürfen.

Straßengezwitscher erstattet Anzeige

Zuletzt: die beiden Studenten von Straßengezwitscher haben das einzig Richtige gemacht, haben sich am Freitag eine Stunde bei der Polizeidirektion Dresden auf der Schießgasse hingesetzt, um Strafanzeige zu erstatten:

Abschließend hier die vollständige Pressemitteilung der AfD Dresden:

AfD Dresden weist diffamierende Vorwürfe von sogenannten Journalisten zurück

Andre Wendt: Pressefreiheit darf nicht für Provokationen missbraucht werden.

Verschiedene Medien berichten heute, dass auf der Demonstration in Klotzsche, die die AfD Dresden mit organisiert hatte, gestern Abend zwei Journalisten „bedrängt und beleidigt“ (Radio Dresden), ja „attackiert und beschimpft“ (Sächsische Zeitung) worden sein sollen. Hierzu erklärt André Wendt MdL im Namen des Dresdner Kreisvorstands:

Die Pressefreiheit ist eine Errungenschaft, die es zu verteidigen gilt und für die wir uns uneingeschränkt einsetzen.

Zur Sache stellte er fest: Die Vorwürfe sind gleich in zweierlei Hinsicht haltlos.

Zum ersten hatte ein unbekannter Teilnehmer unter den ca. tausend Demonstranten die mit Handy filmenden Journalisten darauf aufmerksam gemacht, dass er nicht porträtiert werden möchte, und sie aufgefordert, die entsprechende Sequenz zu löschen. Seiner Forderung verlieh er Nachdruck, indem er versuchte, das Handy nach unten zu drücken. Dieser Sachverhalt wird durch Polizisten und Ordner übereinstimmend bestätigt. Während des Vorfalls kam es zu keiner körperlichen Auseinandersetzung, andere Schäden wurden auch nicht festgestellt. Nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter wurde zudem seitens der Journalisten keine Anzeige erstattet. Auch wurde den Journalisten das weitere Filmen zu keiner Zeit untersagt.

Die berichtenden Medien haben offensichtlich vergessen, bei der Polizei nachzurecherchieren. Pressefreiheit bedeutet nicht die Freiheit, auf sorgfältige Recherche zu verzichten.

Zum zweiten handelt es sich bei den beiden „Journalisten“ um die Macher des Twitter-Accounts „Straßengezwitscher“ – nebenberuflich tätige Studenten, deren Anspruch lautet, „Reportagen und Liveticker von dort, wo es brennt“ zu liefern und deren ideologische Motivation ein „Medium zu machen“, mehrfach dargelegt (bspw.http://www.computerwoche.de/a/studenten-berichten-von-rechten-demos,3216667) und inzwischen gar mit einem „Preis für Zivilcourage“ ausgezeichnet wurde. Nun ist in Deutschland der Begriff „Journalist“ nicht geschützt – Schülerzeitungsredakteure dürfen sich so nennen, aber auch die Kollegen seriöser Blätter. Dass die berichtenden Medien weder den Account noch dessen Macher nannten, sondern die Bildquelle anonym ließen, lässt sowohl darauf schließen, welche publizistische Qualität sie diesem Medium zubilligten als auch darauf, was sie von Quellentransparenz halten. Der Verdacht liegt nahe, dass das hohe Gut der Pressefreiheit von zwei Trittbrettfahrern ideologisch funktionalisiert werden sollte.

Das weisen wir entschieden zurück.
Ungeachtet dessen laden wir alle Journalisten ein, über den AfD-Kreisverband Dresden und seine Veranstaltungen weiter zu berichten.

  1. Annika Hansen Annika Hansen

    Was erwartet ihr von einem Haufen Proleten, die man in Anzüge gesteckt hat und die nun im Landtag sitzen? Außerdem kennt man sich bei der AfD mit Lügen sehr gut aus.

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