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“Exemplarisches Verfahren”: Sächsische Datenschutzbeauftragte verbietet Facebook-Fanpage

Andreas Szabó 0

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat dem Freistaat Sachsen mit einer Frist von 4 Wochen den Betrieb der Facebook-Fanpage untersagt. Gegen den Bescheid ist Klage am Verwaltungsgericht möglich. Das hätte aufschiebende Wirkung. Die Datenschützerin sieht auch weitere Behörden in der Pflicht.

Hier gibt es den Bescheid im Volltext als PDF.

Das Thema hat eine lange Vorgeschichte, auch auf Bundesebene gibt es eine entsprechende Auseinandersetzung zwischen dem Bundesdatenschutz und dem Bundespresseamt. Von diesem Verfahren wird eine Richtungsentscheidung ganz allgemein für den Betrieb von Facebook-Fanpages erwartet.

»Wir hatten erwartet, dass die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte den Ausgang des Musterverfahrens auf Bundesebene abwartet – so wie dies auch in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Wir werden die Entscheidung nun sorgfältig prüfen und uns intensiv mit der Begründung auseinandersetzen«, erklärte Regierungssprecher Ralph Schreiber in einer Presseinformation.

Sachsen will nun “Nägel mit Köpfen” machen.

Sollte die Staatskanzlei (SK) juristische Schritte einleiten, wovon im Vorfeld schon mehrfach die Rede war, hätte das aufschiebende Wirkung. Die Fanpage müsste also jetzt nicht sofort offline gehen. Dennoch wird nun wohl gerichtlich und möglicherweise auch über mehrere Instanzen geklärt, ob Fanpages in Deutschland dem Datenschutz entsprechen bzw. ob die letzten Änderungen von Seiten Meta hier ein besseres Datenschutzniveau bringen.

Die Gründe für das Facebook-Verbot in Sachsen

Diese Gründe wurden genannt, warum die Datenschutzbeauftragte nun die Abschaltung anordnet:

“Nach wie vor besteht bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern. Danach ist die Staatskanzlei verpflichtet, die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts nachzuweisen. Das kann sie aktuell nicht.”

“Um die mit dem Facebook-Auftritt einhergehenden Rechtsverletzungen gegenüber den betroffenen Personen zu unterbinden, muss die Seite abgeschaltet werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Staatskanzlei eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit hat.”

“Die Nutzung von Facebook hingegen ist derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich.”

Datenschützerin Juliane Hundert bezeichnet das Verfahren als exemplarisch, fordert gleichzeitig aber auch andere Stellen auf, ihre Fanpages abzuschalten.

Meine Persönliche Einschätzung: Ich halte die Entscheidung für übereilt, da zwischen Bundespresseamt und Datenschutz das Thema auch diskutiert wird.

Zudem schwingt eigentlich ein anderes Grundproblem mit: die fehlenden/unzureichenden Daten-Abkommen zwischen EU/USA, denn eigentlich müssten hier endlich eine Lösung gefunden werden.

Dazu kommt natürlich die fehlende Bereitschaft von Meta, für den europäischen Markt sein Netzwerk massiv umzubauen und DSGVO-konformer zu machen.

Und nicht zuletzt haben das Hochwasser 2013, der Amoklauf von München und diverse Bombenentschärfungen gezeigt: Behörden müssen dort sein, wo die Menschen sich informieren. Sie müssen proaktiv kommunizieren, FakeNews einfangen.