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“Es ist nicht einzusehen, dass offensichtlich rechtswidrige Plattformen genutzt werden” – Vier Fragen an die sächsische Datenschutzbeauftragte zum Facebook-Verbot

Andreas Szabó 0

Sachsens Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert hat in der vergangenen Woche der sächsischen Staatskanzlei per Bescheid untersagt, die Facebook-Fanpage Sachsen.de weiter zu betreiben. Ausführliche Informationen und die Reaktionen der Staatskanzlei habe ich im letzten Beitrag zusammengefasst.

4 Fragen zum Facebook-Verbot in Sachsen

Andreas Szabó: Facebook argumentiert inzwischen, dass die Datenverarbeitung komplett in Eigenregie verantwortet werde, sieht keine geteilte Verantwortung mehr. Ist diese neue Position von Meta in das aktuelle Verfahren eingeflossen?

Ja, das wurde schon im aktualisierten Gutachten der Datenschutzkonferenz (PDF) berücksichtigt („Konsequenzen aus der Deaktivierung der Insights”). Darüber hinaus hat Facebook in der Vergangenheit stets die Auffassung vertreten, dass die Plattform alleinig verantwortlich ist. Diese Rechtsauffassung ist mit Blick auf die gesetzliche Lage und Gerichtsentscheidungen jedoch nicht haltbar, wenn Firmen oder Behörden das Angebot für eigene Zwecke nutzen.

Andreas Szabó: Tracking- und Targeting-Verfahren wurden von Facebook in den vergangenen Jahren im europäischen Raum stark eingeschränkt, die Datenschutzhinweise angepasst. Wer sich bei Facebook anmeldet, stimmt den entsprechenden Datenverarbeitungsprozessen zu. Warum ist der Betrieb der Fanpage aus Sicht der SDTB dennoch unzulässig?

Auch eingeschränkte Datenschutzverstöße sind Datenschutzverstöße. Beim Aufruf der Facebook-Fanpage werden auch Cookies auf den Endgeräten von nicht registrierten Besucherinnen und Besuchern gesetzt und zwei Jahre gespeichert. Mit Hilfe der Cookies werden langfristig angelegte und sehr detaillierte Profile von Personen zu Werbezwecken verarbeitet. Für diese Datenverarbeitungen und das Setzen und Auslesen von Cookies werden keine ausreichenden Einwilligungen eingeholt. Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage sind im Sinne des Datenschutzrechts für diesen Mangel verantwortlich.

Andreas Szabó: Frau Hundert spricht von einem exemplarischen Verfahren, richtet gleichzeitig den Appell an andere Behörden, abzuschalten. Sind weitere Prüfungen/Bescheide aktuell geplant oder wird dieses Verfahren abgewartet?

Zu den Aufgaben einer Datenschutzaufsichtsbehörde gehört unter anderem die Bearbeitung von eingehenden Beschwerden. Facebook bildet diesbezüglich keine Ausnahme.

Andreas Szabó: Das Hochwasser 2013, der Amoklauf von München, diverse Bombenentschärfungen hatten eindrucksvoll gezeigt, dass Behörden in Social Media aktiv kommunizieren müssen, um Gerüchte und FakeNews einzufangen. Um dort zu kommunizieren, wo Bürger Informationen suchen. Um Gefahren abzuwenden, Eigentum zu schützen, der Informationspflicht nachzukommen war bislang Facebook im Social Media Bereich alternativlos. Sollte hier nicht eine differenzierte Regelung (zum Beispiel das Ergreifen von organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz) nicht möglich sein?

Das Argument der Bürger-Information für Ausnahmesituationen wird immer wieder vorgetragen. Es überzeugt nur nicht, da die Fanpages die meiste Zeit für allgemeine Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Dieses Recht zur Information der Öffentlichkeit steht auch außer Frage. Es ist jedoch nicht einzusehen, dass dafür offensichtlich rechtswidrige Plattformen genutzt werden, zumal rechtskonforme Kommunikationsmittel vorhanden sind. Im Bereich des Katastrophenschutzes steht in Deutschland mittlerweile Cell Broadcast zur Verfügung, das einen deutlich größeren Adressatenkreis erreicht. Öffentliche Stellen müssen schließlich auch Bürgerinnen und Bürger informieren, die kein Facebook nutzen. Die Nutzung von Facebook ist daher nicht alternativlos.

Herzlichen Dank.

Die Fragen wurden per E-Mail gestellt und vom Pressesprecher der Datenschutzbeauftragten, Herrn Björn-Henrik Lehmann, beantwortet.

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